Strassengesetz ist formal veraltet und gehört revidiert – FDP Aargau fordert für die Strassenkasse eine Langzeitfinanzierungsprognose

Die FDP.Die Liberalen Aargau anerkennt den Handlungsbedarf beim Strassengesetz, ist die bestehende Regelung doch veraltet und teilweise lückenhaft. Es ist zu begrüssen, dass die bewährte Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden bei Planung und Realisierung sowie beim Unterhalt und Landerwerb weitergeführt wird. Der Finanzierungsschlüssel ist zwar neu zu regeln, die FDP fordert zugleich jedoch eine Auslegeordnung über die Langzeitfinanzierung der Strassenkasse, um die Gesetzesrevision auch finanzpolitisch fundiert beurteilen zu können. Richtig ist, dass die neue Gesetzgebung aktuelle Entwicklungen wie Verkehrsmanagement und verkehrsträgerübergreifende Gesamtprojekten aufnimmt. Die angekündigte zweite Etappe der Gesetzesrevision in Form der Überarbeitung der Motorfahrzeugabgaben duldet ebenfalls keinen weiteren Aufschub und ist rasch an die Hand zu nehmen.

 

Mit der vorgelegten Gesetzesrevision möchte der Regierungsrat Schwächen im Finanzierungssystem bereinigen, die aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen über Jahre entstanden sind. Die FDP befürwortet dies grundsätzlich, ebenso damit verbundene Entlastung der Aargauer Gemeinden um insgesamt rund 12 Millionen Franken pro Jahr. Zugleich ist zwingend sicherzustellen, dass die Liquidität der Strassenkasse langfristig gesichert ist. Dies ist mit dem bedingungslosen Festhalten an der Zweckbindung der Strassengelder teilweise gewährleistet. Mit der Neuregelung der Geldflüsse im revidierten Strassengesetz ändert sich jedoch auch die Ertragsseite der Strassenrechnung. Von Seiten Gemeinden werden weniger Beiträge einbezahlt, zugleich steigen die Einnahmen durch Agglomerationsbeiträge des Bundes. Hier erwartet die FDP vom Regierungsrat eine mittel- bis langfristige konkrete Auslegeordnung über die Entwicklung der Einnahmen der Strassenrechnung.

Die FDP nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die seit Langem bestehende Pendenz der Überarbeitung der Motorfahrzeugabgaben auch angegangen werden soll. Sie erwartet vom Regierungsrat, dass dies – wie angekündigt – zeitnah geschieht. Eine Inkraftsetzung spätestens per 1. Januar 2022 ist anzustreben.

Ja zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sieht eine Erhöhung der steuerlichen Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten vor. Künftig können Eltern damit bis zu CHF 25‘000 Kinderbetreuungskosten pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen. Aktuell ist der Abzug beschränkt auf CHF 10'100 pro Kind. Ausserdem soll der allgemeine Kinderabzug von CHF 6’500 auf CHF 10'000 erhöht werden. Diese Erhöhung der Abzüge soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken und dazu beitragen, dass beide Elternteile einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Die Geschäftsleitung fasste einstimmig die Ja-Parole zu dieser Vorlage.

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin Tel. 079 333 51 78