Parolen zu den Gemeindetraktanden

Liebe Freisinnige, sehr geehrte Damen und Herren

Die Mitgliederversammlung hat zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom 25. November 2021 folgende Stimmparolen gefasst:

  • JA  zu Protokoll der Gemeindeversammlung 10. Juni 2021
  • JA  zum Entschädigungsreglement
    • Paragraf 13 und 16 wird aber abgelehnt (streichen)
  • NEIN  zum Verpflichtungskredit Räumliches Entwicklungsleitbild REL
    • JA  zum Eventualantrag bei allfälliger Annahme:
    • Vor Inkraftsetzung des fertigen REL muss dieses durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden
  • JA  zum Budget 2022 mit unverändertem Steuerfuss

Die Mitgliederversammlung der Suhrer FDP besprach die Geschäfte der Gemeindeversammlung von Donnerstag, 25. November 2021. Das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung und das Budget 2022 werden zur Annahme empfohlen.

Das Entschädigungsreglement will die FDP nicht wie die Finanzkommission einfach zurückweisen, sondern die bemängelten Punkte korrigieren. Die Weiterbildung ist bereits über das Personalreglement geregelt. Es ist daher kein separater Paragraf für die Weiterbildung nur für den Gemeinderat nötig. Der Paragraf zur Entschädigung bei Nichtwiederwahl soll gestrichen werden. Die FDP ist der Meinung, dass in einem solchen Fall notfalls die Arbeitslosenversicherung einspringen muss. Schliesslich zahlen die Gemeinderäte ja Sozialversicherungsbeiträge.

Den Kredit für ein Räumliches Entwicklungsleitbild REL lehnt die FDP ab, will aber ähnlich wie letztmals beim Kommunalen Gesamtplan Verkehr KGV, dass bei einer allfälligen Annahme des Kredits die Gemeindeversammlung ein fertiges REL genehmigen muss, ein REL also nicht einfach Inkraft gesetzt werden kann.

Wieso empfiehlt die FDP die Ablehnung des REL? Normalerweise werden zuerst strategische Ziele und Visionen definiert, z.B. will Suhr in die Höhe bauen, wie stark und wo oder was will Suhr zum Verkehr. Sehr viel ist bereits vorgegeben (Hochhauskonzept, KGV, Gewässer, Gestaltungsplanvorschriften usw.). Alles was noch beeinflussbar ist, kann gleich direkt bei einer Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) behandelt und so Kosten gespart werden. Suhr hat kaum mehr Flächen auf die ein REL Einfluss haben könnte. Zudem sind diese Flächen im Besitz der Ortsbürger, der Gemeinde oder mit einem Gestaltungsplan belegt. Die Gemeinde kann also bereits Einfluss nehmen.