Keine Abstimmung über Rückstellungsantrag

Keine Abstimmung über Rückstellungsantrag

 

Die Ablehnung von drei Einbürgerungen junger Personen aus ex-Jugoslawien durch die Suhrer Gemeindeversammlung wirft sehr hohe Wellen. Sowohl Radio Argovia, Tele M1 wie die Aargauer Zeitung berichteten darüber. Mit keinem Wort war bisher aber der von der FDP Suhr gestellte Rückweisungsantrag erwähnt worden.

 

 

 

Leider hat die zuständige Suhrer Gemeinderätin und schlussendlich der Gesamtgemeinderat den Rückweisungsantrag wegen angeblich fehlender Begründung nicht zugelassen. Der Rückweisungsantrag der FDP war wohl überlegt und hätte dem Stimmbürger eine Möglichkeit gegeben, ein Zeichen zu setzen, ohne dass die Einbürgerungsgesuche hätten abgelehnt werden müssen. Zumindest dem Gemeindeammann war die Stimmung im Dorfe und die Situation klar bewusst, daher veranlasste er sehr wahrscheinlich auch die Unterbrechung der Gemeindeversammlung zur Besprechung der eingetretenen Situation.

 

Die FDP hatte dem Gemeinderat vor der Gemeindeversammlung den Rückweisungsantrag im Originalwortlaut zukommen lassen. Die Begründung für den Antrag lautete:

 

Wegen dem vor kurzer Zeit von Jugendlichen verübten Gewaltvorfall mit schwerer Körperverletzung und weiteren Vorfällen ist der Ausgang einer Abstimmung über Bürgerrechtszusagen nach sachlichen Kriterien nicht gewährleistet und soll daher auf die nächste oder übernächste Gemeindeversammlung zurückgestellt werden.

 

Dem Gemeinderat musste also sehr wohl bewusst sein, dass eine Abstimmung über die Einbürgerungen mit grosser Wahrscheinlichkeit negativ ausgehen und nicht nach sachlichen Kriterien abgestimmt würde. Der in den Medien dargestellte Sachverhalt ist somit unvollständig. Auch der an der Gemeindeversammlung gegen die Einbürgerung votierende Vater kann nicht zum Schuldigen an der jetzigen Situation gemacht werden. Er kann nichts dafür, dass der Gemeinderat den Rückweisungsantrag nicht zuliess.

 

Nach Meinung der FDP kann nicht Sinn einer Abstimmung sein, nur noch ja stimmen zu können. Zumindest müsste es Sinn des Gesetzes sein, dass wenn die geforderte Zustimmung nicht gewährleistet ist, der Gemeinderat die Möglichkeit eines Rückzugs des Geschäfts oder die Zulassung einer Rückweisung hat.

 

Die FDP prüft nun eine mögliche Beschwerde wegen Nichtzulassung ihres Antrags. Laut dem FDP-Präsidenten Urs Zimmermann ist aber mit oder ohne Beschwerde an der jetzigen Situation nicht mehr viel zu retten.  (23.6.09, Vorstand FDP Suhr)