FDP Suhr für Verkauf der BBA-Aktien

Der mögliche Verkauf der Aktienanteile am Busbetrieb Aarau (BBA) durch den Kanton, die Stadt Aarau und die Gemeinden schlägt vor allem in Aarau einige Wellen. Unabhängig vom Ausgang der in Aarau zur Abstimmung gelangenden Volksinitiative der SP sind die Fakten für die Gemeinde Suhr zu werten. Relevant sind vor allem gesetzliche Grundlagen und Verfahrensabläufe z.B. für die Änderung bestehender oder für neue Buslinien.

Suhr besitzt 1359 BBA-Aktien im Nominalwert von je Fr. 100.– (ergäbe Fr. 135900.–) die in der Bestandesrechnung der Gemeinde nur mit Fr. 1.– aufgeführt sind. Der Verkaufswert beträgt aber rund das Doppelte. Die Gemeinde Suhr hat durch diesen Aktienbesitz also rund Fr. 270000.– gebunden. Ein Verkauf würde die Liquidität markant verbessern.

Gemäss Bericht des Stadtrates an den Einwohnerrat Aarau beträgt der Suhrer Aktienanteil 4,26%. Die Stadt Aarau besitzt 32,38%, die Aargauer Agglomerationsgemeinden inkl. Suhr besitzen 27,96%, die Solothurner Gemeinden 14,06%, die Kantone Aargau und Solothurn 14,60% und Privataktionäre rund 11%. Der Suhrer Anteil ist viel zu gering um allenfalls an der Generalversammlung entscheidend Einfluss zu nehmen. Dies spricht ebenfalls für einen Aktienverkauf.

Mit der Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) ist der Kanton neu Besteller der Leistungen des Agglomerationsverkehrs und somit für ein attraktives, bedürfnisgerechtes und wirtschaftliches Angebot verantwortlich. Für die Sicherstellung des Service public ist deshalb kein Eigentum an öffentlichen Verkehrsunternehmen nötig. Im Aargau waren bisher nur in Aarau und Baden Gemeinden an Busbetrieben finanziell beteiligt. Andere Gemeinden ohne Beteiligung an lokalen Busbetrieben verfügen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen ebenfalls über ein gut ausgebautes und qualitativ hoch stehendes Angebot. Dies zeigt auch die im Herbst 2007 durchgeführte Kundenbefragung. Die Einflussnahme der Gemeinden auf das vom Kanton bestellte Angebot erfolgt über den Regionalplanungsverband (PRA). Suhr muss also alle Wünsche für neue oder geänderte Buslinien im PRA einbringen. Der PRA wiederum entscheidet ob und was beim Kanton beantragt wird. Schlussendlich entscheidet der Kanton wie uns was für Busse verkehren. Suhr muss sich, ob mit oder ohne Aktienbesitz, an gesetzliche Grundlagen und Verfahrensabläufe halten. Auch diese Tatsachen sprechen für einen Aktienverkauf.

Der Kanton entscheidet auch aufgrund der eingehenden Offerten wer die Leistung erbringen soll. Sollte ähnlich wie in der Region Zofingen, der Auftrag wechseln, also nicht mehr der Busbetrieb Aarau zum Auftrag kommen, würden die BBA-Aktien sicher massiv an Wert verlieren.

Die FDP Suhr erwartet vom Gemeinderat, dass an der Wintergemeindeversammlung der Verkauf der BBA-Aktien traktandiert wird. Zumal aus genannten Gründen der Aktienbesitz überhaupt keinen Vorteil bringt, aber Liquidität bindet und allenfalls sogar ein Wertverlust droht.