FDP Suhr beantragt kleine Änderungen

Die Mitglieder der FDP Suhr haben die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 20. November 2025 ausführlich besprochen. 

Erneut plant der Gemeinderat beim Budget mit einem negativen Gesamtergebnis. Die FDP empfiehlt das Budget gleichwohl anzunehmen, dies weil der Gemeinderat bereits eine ausführliche Finanz- und Aufgabenanalyse beschlossen hat. Daraus soll ersichtlich sein, welche Massnahmen ergriffen werden könnten, um das finanzielle Ergebnis zu verbessern und welche Auswirkungen die einzelnen Massnahmen hätten.

Bei der Teilrevision BNO (Bau- und Nutzungsordnung) wird die FDP zwei Änderungen beantragen. In der öffentlichen Mitwirkung hatte die FDP diverse Anpassungen verlangt, die zum Teil akzeptiert wurden, dies ist positiv. Bei Paragraf 23a beantragt die FDP, dass bei der Ufervegetation «in der Regel» statt «ausschliesslich» einheimische, standortgerechte Pflanzen zulässig sind. Und bei Paragraf 42 sollen die drei Worte «und zu begründen» gestrichen werden. Wenn nicht wie bisher die Gemeinde, sondern der Eigentümer begründen muss, wieso z.B. ein Zugang geteert werden soll, ist dies eine klare Beweislastumkehr. Dies will die FDP nicht. Die Bestimmung «Versiegelte Flächen sind auf ein Minimum zu reduzieren» reicht bei diesem Paragrafen aus.