Als glänzendes Beispiel kann aktuell der Schulhausneubau genannt werden. Jahrelang wurde von einem Projekt gesprochen. Nun sind es zumindest bereits drei separate Projekte, der Schulhausneubau, der Abbruch der Aula und die Umgebungsgestaltung. Klar gesagt wurde dies der Bevölkerung nicht. Das Baugesuch für den Abbruch der Aula wurde leider erst dieses Jahr aufgelegt. In der digitalen Auflage steht unter dem Punkt Gestaltungs- und Erschliessungsplan «Erschliessungsplan Änderung Hotel Bären». Sie fragen sich nun genau wie der Einsprecher was das Hotel Bären damit zu tun hat. In der Antwort der Bauverwaltung steht z.B., dass der Erschliessungsplan von 1964 heute ohne Relevanz sei und somit keine Verbindlichkeit zum Rückbau der Aula habe. Stimmt dies wirklich? Was wäre gewesen, wenn der Einsprecher nicht zugunsten der Schule gedacht und seine Einsprache rasch zurückgezogen hätte? Ja, dann wäre der Aulaabbruch verzögert worden und damit auch der Schulhausneubau. Nochmal gut gegangen (wie so oft) kann man sagen. Nicht redlich ist aber, wenn dem interessierten Journalisten der Aargauer Zeitung erzählt wird, dass die Einsprache aufgrund von einigen Unklarheiten eingereicht wurde und jetzt plötzlich alles klar sei.
«Einfach mal machen» kann nicht die Lösung sein. Behörden und Verwaltungen haben Aufgaben und klare Pflichten, die zu erfüllen sind. Wenn ein Erschliessungsplan ohne Relevanz ist, ist er konsequenterweise ausser Kraft zu setzen. Seit Jahren mahnt die FDP eine Gesamtrevision der Bauordnung an. Das beschriebene Beispiel ist längst nicht der einzige heikle Fall. An einer Gemeindeversammlung beschlossene, definierte Verkehrsberuhigungsmassnahmen dürfen z.B. nicht einfach verschoben und als Baum in die Strasse gepflanzt und schlussendlich wieder ganz entfernt werden. «Einfach mal machen» zeugt wirklich nicht von seriöser und vertrauenswürdiger Amtsführung.
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