FDP für eine gute Schule

Eine Voraussetzung für eine attraktive Wohngemeinde ist neben einer guten Verkehrserschliessung und Erreichbarkeit vor allem eine gute Schule. Sie stellt entscheidende Weichen und beeinflusst die Standortqualität wesentlich. Dies gilt auch für unsere Gemeinde.

Über 1500 Schülerinnen und Schüler werden von rund 200 Lehrpersonen in Suhr unterrichtet. Die Steuerzahler finanzieren da recht viel in den Schulbetrieb. Dies ist sicher sinnvoll. Bei unserer wachsenden Gemeinde muss aber die Infrastruktur mitwachsen. Notwendige Schulbauten kosten viel, sehr viel. Bei der jetzt anstehenden Schulraumerweiterung ist die FDP überzeugt, dass der Gemeinderat eine zweckmässige Lösung zu vernünftigen Kosten anstrebt.

Die FDP Suhr steht seit Jahrzehnten für eine fortschrittliche und gute Schule ein. Dank massgeblicher Arbeit von FDP-Exponenten wurde z.B. in Suhr als dritter Aargauer Gemeinde eine Schulleitung eingeführt. Immer wieder gibt die FDP Impulse und Anstösse zum Thema Bildung so auch im Grossen Rat, z.B. zum Abbau der immensen Bildungsbürokratie.

Die Schulleitungen vor Ort versuchen optimale Klassengrössen zu schaffen sowie die vorhandenen Ressourcen so effizient wie möglich einzusetzen und werden dabei zunehmend von Eltern ausgebremst, weil noch so jede kleine Entscheidung angefochten wird.

Im Kanton Basel-Land ist nicht einmal der Übertrittsentscheid beschwerdefähig. Dort entscheidet die Lehrperson abschliessend. Im Aargau hingegen sind sogar Einteilungen in Klassen anfechtbar, sowohl eine Einteilung in ein bestimmtes Schulhaus als auch in eine bestimmte Klasse innerhalb desselben Schulhauses. Die FDP wollte mit einem Postulat wissen, ob eine Einschränkung oder eine Abschaffung der Beschwerdefähigkeit möglich wäre.

In der Beantwortung des Regierungsrats äussert er sich allgemein, dass eine Einschränkung der Beschwerdefähigkeit von Entscheiden wider die Bundesverfassung sei. Die FDP bedauert, dass dem Grossen Rat diese Begründung zur Ablehnung des Postulats genügte. Die FDP hätte eine differenzierte Auslegeordnung gewünscht. Denn es ging nicht um promotionsrelevante Entscheide wie im Kanton Basel-Land, sondern lediglich um Entscheidungen von geringer Tragweite, die der effizienten Organisation der Schule vor Ort dienen. So bleibt alles wie es ist und Schulleitungen sowie Gemeinderäte schlagen sich weiterhin mit Beschwerden gegen Entscheidungen von geringer Tragweite herum.

Fazit: Die Chance für eine Auslegeordnung wurde verpasst. Schulleitungen und Lehrpersonen hätten sich stärker auf ihre eigentlichen Aufgaben (die Bildung und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler) konzentrieren können. Lehrpersonen hätten mehr Zeit und Energie in den Unterricht und die pädagogische Arbeit investieren können als in unnötige Bürokratie. Urs Zimmermann